Abbruch der Ausbildung und Kindergeld – bricht ein Kind seine Ausbildung wegen einer langanhaltenden Erkrankung ab, so kann der Anspruch auf Kindergeld fortbestehen.
Alleine das Abbrechen der Ausbildung durch ein Kind lässt noch nicht den Anspruch auf Kindergeld gegen die Familienkasse entfallen.
Im Streitfall hatte eine kindergeldberechtigte Tochter die Ausbildung infolge einer schweren nachgewiesenen Erkrankung abgebrochen. Die Familienkasse stellte daraufhin die Zahlung des Kindergeldes ein. Zu Unrecht, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2 K 2487/16 feststellte.
Das Finanzgericht betonte, dass es bei nachgewiesener längerfristiger Erkrankung, welche eine Fortsetzung der Ausbildung unmöglich mache, auf die Ausbildungswilligkeit ankomme. Läge diese Willigkeit vor und treten die übrigen Voraussetzungen hinzu, bestünde auch ein Anspruch auf Zahlung von Kindergeld gegen die Familienkasse.