Erster Blogbeitrag

Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Merzenich weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmslos steuerpflichtig sind. Für „Neurentner“, die 2017 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil derzeit 74 %. Bei einem Alleinstehenden führt dies 2017 bereits ab einer Jahresrente in Höhe von 13.966,00 € zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.

Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Warten Sie nicht ab, bis Sie das Finanzamt auffordert. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.steuerverbund.de.

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